Steuerplanung zum Zwecke der Reduzierung / Eliminierung von Steuerbelastungen, operative und gesellschaftliche Umstrukturierung sowie Steuerrechtsnachfolge
Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Operationen in den übrigen Tätigkeitsbereichen (Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Auslandsinvestitionen, Öffentliche Ausschreibungen, Rechtsnachfolge etc.)
Verhandlungen mit den Behörden über Investitionensanreize und die Restrukturierung bestehender Vereinbarungen
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